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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chastelenflue», Arboldswil - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chastelenflue», Arboldswil · Schutzgebiet

1. Das Gebiet «Chastelenflue», Arboldswil, bestehend aus den Parzellen Nr. 571 und 572, beide im Eigentum der Bürgergemeinde Arboldswil, wird als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebietes ist in einem Plan eingetragen, der bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden kann.

3. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 9,06 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chastelenflue», Arboldswil →

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