790.435
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Rüti», Wittinsburg - Schutzziel
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Rüti», Wittinsburg · Schutzziel
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der Pfeifengras-Magerwiese mit ihrer charakteristischen Lebensgemeinschaft;
b. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
c. Förderung und Erhaltung der geschützten Arten, insbesondere der Orchideen, sowie der Tier- und Pflanzenarten der Roten Listen;
d. Erhaltung des Weidgrabens als Relikt der früheren Kulturlandschaft.