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790.435 CH-BL

§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Rüti», Wittinsburg - Schutzziel

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Rüti», Wittinsburg · Schutzziel

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der Pfeifengras-Magerwiese mit ihrer charakteristischen Lebensgemeinschaft;

b. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

c. Förderung und Erhaltung der geschützten Arten, insbesondere der Orchideen, sowie der Tier- und Pflanzenarten der Roten Listen;

d. Erhaltung des Weidgrabens als Relikt der früheren Kulturlandschaft.

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