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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Rebhalde-Rehhag», Diepflingen und Gelterkinden - Schutzziel

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Rebhalde-Rehhag», Diepflingen und Gelterkinden · Schutzziel

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;

b. Erhaltung der Schutzfunktion der Waldbestände in den siedlungsnahen Bereichen und entlang der Bahnlinie;

c. Förderung strukturreicher, extensiv genutzter Waldbestände mit hohem Tot- und Altholzanteil;

d. Erhaltung und Förderung ungenutzter und unerschlossener Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

e. Erhaltung und Förderung der licht- und wärmeliebenden Arten, insbesondere der Eichen;

f. Förderung von Magerwiesen mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

g. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

h. Erhaltung und Förderung der geschützten Arten sowie der Tier- und Pflanzenarten der Roten Listen.

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