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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Ränggen», Diegten - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Ränggen», Diegten · Schutzgebiet

1. Das Gebiet «Ränggen», Diegten, bestehend aus einer Teilfläche von Parzelle Nr. 2811, im Eigentum der Bürgergemeinde Diegten, wird als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, der bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden kann.

3. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 17,49 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Ränggen», Diegten →

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