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790.432 CH-BL

§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Rutenrain», Diegten - Schutzziel

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Rutenrain», Diegten · Schutzziel

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaft mit ihrer typischen Fauna und Flora;

b. Förderung von Tot- und Altholz;

c. Förderung lichter Waldbestände als Lebensraum licht- und wärmeliebender Arten, insbesondere Eichen.

d. Förderung des Mittelwaldes;

e. Erhaltung und Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern.

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