§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wasserfalle - Roti Flue», Diegten und Eptingen - Roti Flue», Diegten und Eptingen - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wasserfalle - Roti Flue», Diegten und Eptingen · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaft sowie der Fliessgewässer samt deren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
b. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Rückzugsgebiete für Wildtiere;
c. Förderung des Mittelwaldes und des Dauerwaldes;
d. Förderung von Alt- und Totholz;
e. Erhaltung und Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
f. Förderung licht- und wärmeliebender Tier- und Pflanzenarten;
g. Erhaltung und Förderung des Steinbruchs als Trocken- und Ruderalstandort;
h. Erhaltung und Förderung intakter Felsstandorte samt deren typischen Lebensgemeinschaften;
i. Erhaltung und Förderung geschützter Arten sowie von Arten der Roten Liste, insbesondere der Eibe.