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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wasserfalle - Roti Flue», Diegten und Eptingen - Roti Flue», Diegten und Eptingen - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wasserfalle - Roti Flue», Diegten und Eptingen · Schutzgebiet

1. Das Gebiet «Wasserfalle - Roti Flue», Diegten und Eptingen, bestehend aus den Parzellen Nr. 2702 (Teilfläche), 2790, 2836 und 2839, im Eigentum der Bürgergemeinde Diegten, sowie der Parzelle Nr. 2792 (Teilfläche), im Eigentum der Einwohnergemeinde Känerkinden, sowie den Parzellen Nr. 2793, 2837, 2838, 2840 und 2841, im Eigentum des Vereins Dietisberg, alle im Grundbuch Diegten, sowie der Parzelle Nr. 1264 (Teilfläche), im Eigentum des Vereins Dietisberg, im Grundbuch Eptingen, wird als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, der bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden kann.

3. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 45,61 ha.

Roti Flue», Diegten und Eptingen - Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wasserfalle - Roti Flue», Diegten und Eptingen →

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