§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wartenberg», Muttenz - Schutzziel
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wartenberg», Muttenz · Schutzziel
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihren typischen Faunen und Floren;
b. Erhaltung der Schutzfunktion der Waldbestände in den siedlungsnahen Bereichen;
c. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten und als Rückzugsgebiete für Wildtiere;
d. Förderung und Erhaltung von Alt- und Totholz sowie von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen;
e. Erhaltung der Steinbrüche und geologischen Aufschlüsse mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
f. Erhaltung und Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
g. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Arten der Roten Liste, insbesondere Eichen und verschiedene Vogelarten (u. a. Mittelspecht, Kleinspecht, Hohltaube, Pirol, Berglaubsänger) sowie der Reptilien;
h. Erhaltung des Landschaftsbildes.