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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wartenberg», Muttenz - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wartenberg», Muttenz · Schutzgebiet

1. Das Gebiet «Wartenberg», Muttenz, bestehend ganz oder anteilig aus den Parzellen Nr. 2031, 2033, 2034, 2142, 2491, 2582, 2867, 2885, 2990 und 2991, alle im Eigentum der Bürgergemeinde Muttenz, wird als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebietes ist in einem Plan eingetragen, der bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes besteht aus Wald und beträgt 27,40 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wartenberg», Muttenz →

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