790.424
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Fröschenegg», Muttenz - Schutzziel
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Fröschenegg», Muttenz · Schutzziel
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihren typischen Faunen und Floren;
b. Erhaltung des Altholzbestandes im Altholzverbundsystem mit Rütihard-Rothallen und Dürrain;
c. Erhaltung als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten.