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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Fröschenegg», Muttenz - Schutzziel

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Fröschenegg», Muttenz · Schutzziel

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihren typischen Faunen und Floren;

b. Erhaltung des Altholzbestandes im Altholzverbundsystem mit Rütihard-Rothallen und Dürrain;

c. Erhaltung als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten.

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