790.423
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dürrain», Muttenz - Schutzziel
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dürrain», Muttenz · Schutzziel
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung des Kerbtales mit dem natürlichen Bachverlauf;
b. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihren typischen Faunen und Floren;
c. Erhaltung des Altholzbestandes im Altholzverbundsystem mit Rütihard-Rothallen und Fröschenegg;
d. Erhaltung als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;
e. Erhaltung der Schutzfunktion der Waldbestände in den siedlungsnahen Bereichen.