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790.423 CH-BL

§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dürrain», Muttenz - Schutzziel

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dürrain», Muttenz · Schutzziel

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung des Kerbtales mit dem natürlichen Bachverlauf;

b. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihren typischen Faunen und Floren;

c. Erhaltung des Altholzbestandes im Altholzverbundsystem mit Rütihard-Rothallen und Fröschenegg;

d. Erhaltung als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

e. Erhaltung der Schutzfunktion der Waldbestände in den siedlungsnahen Bereichen.

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