Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
790.423 CH-BL

§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dürrain», Muttenz - Schutzgebiet

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dürrain», Muttenz · Schutzgebiet

1. Das Gebiet «Dürrain», Muttenz, bestehend aus einem Anteil der Parzelle Nr. 1025, im Eigentum der Bürgergemeinde Muttenz, wird als Objekt von lokaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebietes ist in einem Plan eingetragen, der bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes besteht aus Wald und beträgt 2,42 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dürrain», Muttenz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →