790.421
CH-BL
§ 8 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Tenniker Fluh - Sangeten», Tenniken - Sangeten», Tenniken - Veränderungen im Schutzgebiet
§ 8 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Tenniker Fluh - Sangeten», Tenniken · Veränderungen im Schutzgebiet
1. Veränderungen im Schutzgebiet, Änderungen der Nutzung sowie das Ansiedeln von Pflanzen und Tieren dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht der kantonalen Naturschutzfachstelle vorgenommen werden.