§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Tenniker Fluh - Sangeten», Tenniken - Sangeten», Tenniken - Schutzziel
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Tenniker Fluh - Sangeten», Tenniken · Schutzziel
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora, insbesondere des Flaumeichenwaldes, des Orchideen-Föhrenwaldes, des Linden-Ahornwaldes sowie der Seggen-Buchenwälder;
b. Förderung des Totholzanteils sowie von Altholzinseln;
c. Förderung lichter Waldbestände als Lebensräume licht- und wärmeliebender Tier- und Pflanzenarten;
d. Versuchsweise Wiedereinführung der Niederwaldbewirtschaftung an geeigneten Standorten;
e. Erhaltung und Förderung der «Tenniker Fluh» als Felsstandort, Reptilien-Lebensraum sowie als geologisches Naturobjekt;
f. Erhaltung und Förderung des «Buchmattweihers» als Amphibien-Laichgewässer;
g. Förderung von stufig aufgebauten Waldrändern;