790.420
CH-BL
§ 6 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Eichen», Bretzwil - Veränderungen im Schutzgebiet
§ 6 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Eichen», Bretzwil · Veränderungen im Schutzgebiet
1. Veränderungen im Schutzgebiet, Änderungen der Nutzung sowie das Ansiedeln von Pflanzen und Tieren dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht der kantonalen Naturschutzfachstelle vorgenommen werden.