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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dürstelberg», Langenbruck - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dürstelberg», Langenbruck · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung als ungenutztes und unberührtes Waldgebiet (Totalwaldreservat) mit eigendynamischer Waldentwicklung sowie als Lebensraum für störungsempfindliche und für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

b. Erhaltung und Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

c. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Arten ungestörter Rückzugsgebiete und der Waldränder sowie Arten der Roten Listen, insbesondere Vögel, Reptilien und Tagfalter.

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