790.417
CH-BL
§ 9 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wildenstein», Bubendorf - Veränderungen im Schutzgebiet
§ 9 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wildenstein», Bubendorf · Veränderungen im Schutzgebiet
1. Veränderungen im Schutzgebiet, Aenderungen der Nutzung in den Naturschutz-Vorrangflächen sowie das Ansiedeln von Pflanzen und Tieren dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht der kantonalen Naturschutzfachstelle vorgenommen werden.