790.417
CH-BL
§ 7 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wildenstein», Bubendorf - Waldareal
§ 7 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wildenstein», Bubendorf · Waldareal
1. Bei der forstwirtschaftlichen Nutzung der Waldareale gelten die Grundsätze des naturnahen Waldbaus.
2. Die im Nutzungs- und Pflegekonzept festgelegten Naturschutzziele und Massnahmen sind jeweils bei Revisionen des Waldwirtschaftsplanes in die forstliche Planung zu integrieren.
3. Waldränder und Ufergehölze sind durch fachgerechte, periodische Pflege in einen naturnahen Zustand überzuführen.