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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wildenstein», Bubendorf - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wildenstein», Bubendorf · Schutzgebiet

1. Das Gebiet «Wildenstein», bestehend aus den Parzellen Nr. 1074, Nr. 1079 und Nr. 1080, Gemeinde Bubendorf, alle im Eigentum des Kantons Basel-Landschaft, wird als Objekt von nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Der Perimeter des Schutzgebietes ist im beiliegenden Plan festgelegt. Dieser Plan kann bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden.

3. Die Denkmalschutzzone sowie die Spezialzone Gästehaus Wildenstein bleiben von der Unterschutzstellung ausgenommen.

4. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 106,52 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wildenstein», Bubendorf →

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