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790.415 CH-BL

§ 7 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schanz-Walten», Diegten, Eptingen und Läufelfingen - Grundwassernutzung

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§ 7 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schanz-Walten», Diegten, Eptingen und Läufelfingen · Grundwassernutzung

1. Die Nutzung des Grundwassers durch die Mineralquelle Eptingen AG und die in diesem Zusammenhang erforderlichen baulichen Massnahmen bleiben gewährleistet.

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