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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schanz-Walten», Diegten, Eptingen und Läufelfingen - Schutzziel

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schanz-Walten», Diegten, Eptingen und Läufelfingen · Schutzziel

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Schutz des von der Mineralquelle Eptingen AG genutzten Grundwassers vor Verunreinigungen jeglicher Art;

b. Erhaltung und Förderung der Magerwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

c. Erhaltung der naturnahen und standortgemässen sowie der extensiv genutzten Waldgesellschaften mit ihren typischen Faunen und Floren;

d. Erhaltung und Förderung der Lebensraumvielfalt und der Wald-Offenland-Verteilung;

e. Erhaltung und Förderung der ungestörten Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

f. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete (Totalwaldreservate und Altholzinseln) als Lebensraum für Alt- und Totholz bewohnende Arten und als Rückzugsgebiete für Wildtiere;

g. Erhaltung und Förderung des Mittelwaldes als kulturhistorische Bewirtschaftungsform sowie des Dauerwaldes mit plenterartiger Bewirtschaftung;

h. Erhaltung und Förderung des lichten Waldes als Lebensraum licht- und wärmeliebender Arten;

i. Förderung eines extensiv beweideten Weidwaldes mit artenreicher Strauch- und Krautschicht auf der Magerwiese «Witwald»;

j. Erhaltung und Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

k. Erhaltung und Förderung von arten- und strukturreichen Feldgehölzen;

l. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Arten der Roten Liste, insbesondere der Eibe, der Orchideen und der Vögel (u. a. Berglaubsänger, Baumpieper, Grauspecht) sowie der Reptilien und der Tagfalter.

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