Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
790.415 CH-BL

§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schanz-Walten», Diegten, Eptingen und Läufelfingen - Schutzgebiet

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schanz-Walten», Diegten, Eptingen und Läufelfingen · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Schanz-Walten», Diegten, Eptingen und Läufelfingen, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus den Parzellen Nr. 1272, 1273, 1275, 1278, 1298 und 1564 und Teilflächen der Parzellen Nr. 1230, 1266, 1269, 1271 und 1276, alle im Grundbuch Eptingen, sowie der Parzelle Nr. 2848 und Teilflächen der Parzellen Nr. 2844 und 2847, im Grundbuch Diegten, sowie einer Teilfläche der Parzelle Nr. 541, im Grundbuch Läufelfingen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher integralen Bestandteil dieses Beschlusses bildet und auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 92,38 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schanz-Walten», Diegten, Eptingen und Läufelfingen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →