790.414
CH-BL
§ 7 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Firmach-Heidengräbern», Wintersingen - Veränderungen im Schutzgebiet
§ 7 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Firmach-Heidengräbern», Wintersingen · Veränderungen im Schutzgebiet
1. Veränderungen im Schutzgebiet, Änderungen der Nutzung sowie das Ansiedeln von Pflanzen und Tieren dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht der kantonalen Naturschutzfachstelle vorgenommen werden.