§ 3 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Firmach-Heidengräbern», Wintersingen - Schutzmassnahmen
§ 3 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Firmach-Heidengräbern», Wintersingen · Schutzmassnahmen
1. Massnahmen, Veränderungen und Eingriffe, welche einem der Schutzziele widersprechen, sind untersagt. Es ist verboten, das Naturschutzgebiet in seinem Bestand zu gefährden sowie in seinem Wert oder seiner Wirkung zu beeinträchtigen.
2. Verboten sind insbesondere
a. Bauten, Anlagen, Einrichtungen sowie Terrainveränderungen, sofern sie nicht in Zusammenhang mit der Grundwassernutzung und dem Wegunterhalt stehen;
b. Entfachen von Feuer ausserhalb der dafür vorgesehenen Feuerstelle, Abschneiden von Zweigen oder Ästen, Wegwerfen von Abfällen, Campieren, Lagern in Gruppen sowie Durchführen von Wettkämpfen;
c. Beweiden der Grundstücke des Kantons und der Mineralquelle Eptingen AG nördlich des Ferbächli;
d. Laufenlassen von Hunden;
e. Befahren ohne Berechtigung ausserhalb des Zubringerdienstes;
f. Pflücken, Ausgraben oder Ansiedeln von Pflanzen sowie Sammeln, Fangen und Aussetzen von Tieren ohne Bewilligung;
g. Verwenden von Bioziden;
h. Ausbringen von Düngemitteln sowie Verwenden von grundwassergefährdenden Stoffen auf den Grundstücken der Mineralquelle Eptingen AG und des Kantons;
i. * Veränderungen der Wald-/Offenland-Verteilung durch Aufforstungen, Neuanpflanzungen von Bäumen und Sträuchern oder Entfernen von Gehölzen, wenn dies im Pflegekonzept nicht vorgesehen ist;
j. * Landen mit Helikoptern (ausser in Notfallsituationen) sowie Befliegen mit Modellflugzeugen oder Drohnen.
3. Vorbehalten bleiben sämtliche Eingriffe und Massnahmen gemäss Pflegekonzept sowie im Zusammenhang mit der Grundwassernutzung.
4. Die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldareales bleibt gewährleistet.
5. Als Ausnahme vom Verbot gemäss § 3 Abs. 2 Bst. j bleibt das Befliegen mit Modellflugzeugen oder Drohnen für behördliche und wissenschaftliche Zwecke gewährleistet. Vorgängig ist zwingend eine Bewilligung bei der kantonalen Naturschutzfachstelle einzuholen.