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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Firmach-Heidengräbern», Wintersingen - Schutzziel

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Firmach-Heidengräbern», Wintersingen · Schutzziel

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Schutz des von der Mineralquelle Eptingen AG genutzten Grundwassers vor Verunreinigungen jeglicher Art;

b. Erhaltung des vielfältigen Biotop-Mosaiks sowie der Strukturvielfalt als Lebensgrundlage für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt;

c. Erhaltung und Förderung von Magerwiesen, insbesondere Trespen-Wiesen, samt deren Lebensgemeinschaften;

d. Erhaltung und Förderung der Hecken, Feld- und Ufergehölze mit ihren spezifischen Lebensgemeinschaften;

e. Erhaltung der Fliessgewässer und der Ufervegetation in naturnahem Zustand sowie Förderung der typischen Lebensgemeinschaften;

f. Erhaltung und Förderung des artenreichen, naturnahen Waldbestandes sowie Förderung eines naturnah aufgebauten Waldrandes;

g. Erhaltung und Förderung des Hochstamm-Bestandes;

h. Erhaltung der Birken sowie der Zwetschgenbaumreihen entlang der Fliessgewässer als Relikte der traditionellen Kulturlandschaft sowie als Lebensraum für bedrohte Tierarten;

i. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Reptilien und Orchideen.

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