§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Firmach-Heidengräbern», Wintersingen - Schutzziel
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Firmach-Heidengräbern», Wintersingen · Schutzziel
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Schutz des von der Mineralquelle Eptingen AG genutzten Grundwassers vor Verunreinigungen jeglicher Art;
b. Erhaltung des vielfältigen Biotop-Mosaiks sowie der Strukturvielfalt als Lebensgrundlage für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt;
c. Erhaltung und Förderung von Magerwiesen, insbesondere Trespen-Wiesen, samt deren Lebensgemeinschaften;
d. Erhaltung und Förderung der Hecken, Feld- und Ufergehölze mit ihren spezifischen Lebensgemeinschaften;
e. Erhaltung der Fliessgewässer und der Ufervegetation in naturnahem Zustand sowie Förderung der typischen Lebensgemeinschaften;
f. Erhaltung und Förderung des artenreichen, naturnahen Waldbestandes sowie Förderung eines naturnah aufgebauten Waldrandes;
g. Erhaltung und Förderung des Hochstamm-Bestandes;
h. Erhaltung der Birken sowie der Zwetschgenbaumreihen entlang der Fliessgewässer als Relikte der traditionellen Kulturlandschaft sowie als Lebensraum für bedrohte Tierarten;
i. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Reptilien und Orchideen.