Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
790.413 CH-BL

§ 4 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schöntal-Weiher», Langenbruck - Veränderungen im Schutzgebiet

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schöntal-Weiher», Langenbruck · Veränderungen im Schutzgebiet

1. Veränderungen am geschützten Objekt, Änderungen der Nutzung sowie das Ansiedeln von Pflanzen und Tieren dürfen nur mit Einverständnis und unter Aufsicht der kantonalen Naturschutzfachstelle vorgenommen werden.

← § 3 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schöntal-Weiher», Langenbruck Schutzgebiet § 5 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schöntal-Weiher», Langenbruck →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →