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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schöntal-Weiher», Langenbruck - Schutzziel

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schöntal-Weiher», Langenbruck · Schutzziel

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung des Weihers als Laichgewässer und Lebensraum für gefährdete Amphibienarten sowie für Wasserwirbellose;

b. Erhaltung und Förderung des Weihers mit seinen verschiedenartigen Lebensräumen und Lebensgemeinschaften;

c. Erhaltung und Förderung des Grosseggenbestandes sowie des Schlamm-Schachtelhalmes;

d. Erhaltung der Gehölze und Einzelbäume;

e. Erhaltung des Weihers als kulturhistorisches Zeugnis.

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