Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
790.413 CH-BL

§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schöntal-Weiher», Langenbruck - Schutzgebiet

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schöntal-Weiher», Langenbruck · Schutzgebiet

1. Der Schöntal-Weiher, Langenbruck, Teil der Parzelle Nr. 436 im Eigentum von Herrn John Schmid, Arlesheim, wird entsprechend einem Plan 1:2000 als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 43 a.

3. Der Plan mit dem genauen Schutzgebiets-Perimeter kann bei der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Amtes für Orts- und Regionalplanung eingesehen werden.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schöntal-Weiher», Langenbruck →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →