§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Sulzgrube» in Muttenz - Schutzziel
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Sulzgrube» in Muttenz · Schutzziel
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung des vielfältigen Vegetationsmosaiks, bestehend aus standortgemässen Waldgesellschaften sowie Trocken- und Pionierstandorten samt deren Tiergemeinschaften;
b. Erhaltung und Förderung des ehemaligen Steinbruches als Lebensraum seltener und geschützter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Reptilien, Schmetterlingen, Orchideen und Gefranstem Enzian;
c. Erhaltung und Förderung des Gebietes als Refugialstandort und Ausbreitungszentrum für bedrohte Arten von Magerwiesen und Pionierstandorten;
d. Schaffung von störungsfreien Teilflächen für Vögel und andere Wildtiere;
e. Erhaltung und Förderung verschiedener Stadien der Vegetationsentwicklung sowie von extensiv genutzten Waldflächen.