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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Sulzgrube» in Muttenz - Schutzziel

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Sulzgrube» in Muttenz · Schutzziel

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung des vielfältigen Vegetationsmosaiks, bestehend aus standortgemässen Waldgesellschaften sowie Trocken- und Pionierstandorten samt deren Tiergemeinschaften;

b. Erhaltung und Förderung des ehemaligen Steinbruches als Lebensraum seltener und geschützter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Reptilien, Schmetterlingen, Orchideen und Gefranstem Enzian;

c. Erhaltung und Förderung des Gebietes als Refugialstandort und Ausbreitungszentrum für bedrohte Arten von Magerwiesen und Pionierstandorten;

d. Schaffung von störungsfreien Teilflächen für Vögel und andere Wildtiere;

e. Erhaltung und Förderung verschiedener Stadien der Vegetationsentwicklung sowie von extensiv genutzten Waldflächen.

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