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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Tal», Anwil und Rothenfluh - Schutzziel

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Tal», Anwil und Rothenfluh · Schutzziel

1. Schutzziele sind

a. Erhaltung des typischen, durch Fliessgewässer geprägten Tafeljura-Tals mit seinen charakteristischen Lebensgemeinschaften, Spezialstandorten und Geländeformen;

b. * Erhaltung und Förderung als Amphibien-Laichgebiet von nationaler Bedeutung, insbesondere der wertgebenden Amphibien-Populationen;

c. * Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;

d. * Förderung strukturreicher, extensiv genutzter Waldbestände mit hohem Tot- und Altholzanteil;

e. * Erhaltung und Förderung ungenutzter und unerschlossener Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

f. * Erhaltung und Förderung naturnaher Fliessgewässer und Auenbereiche mit deren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

g. * Erhaltung und Förderung der licht- und wärmeliebenden Arten, insbesondere der Eichen, Orchideen und Reptilien;

h. * Erhaltung und Förderung der Weiher und besonnter Verlandungsbereiche mit ihren typischen Lebensgemeinschaften sowie als Amphibien-Laichplätze;

i. * Erhaltung und Förderung der Feuchtwiesen mit ihrem vielfältigen Mosaik aus Wiesen-, Hochstauden-, Saum- und Riedgesellschaften, insbesondere der Dotterblumen- und Kleinseggen-Bestände;

j. * Erhaltung und Förderung von ungedüngten sowie von extensiv genutzten Blumenwiesen;

k. * Erhaltung und Förderung der Steinbrüche und Felsstandorte mit ihren spezifischen Lebensgemeinschaften;

l. * Erhaltung und Förderung der Quellaustritte sowie der Wassergräben mit ihren spezifischen Lebensgemeinschaften;

m. * Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern sowie von standortgemässen Baum- und Gebüschgruppen entlang der Gewässer;

n. * Erhaltung und Neupflanzung von Kopfweiden sowie Förderung der offenen Talaue;

o. * Erhaltung und Förderung von ruhigen und störungsarmen Bereichen durch gezielte Lenkung und Konzentration der Erholungsnutzung;

p. * Erhaltung und Förderung der geschützten Arten sowie der Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste, insbesondere Davall's Segge, Märzenglöcklein, Hirschzunge, Groppe, Geburtshelferkröte und Teichrohrsänger.

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