Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
790.409 CH-BL

Kanton Basel-Landschaft 790.409

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Landschaft
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Gesetzestext (5 Artikel)

1. Das Naturschutzgebiet Herzogenmatt, Binningen, Parzellen 997 (21997 m²) und 998 (10717 m²), Eigentum der Gemeinde Binningen, wird in das Inventar der geschützen Naturdenkmäler aufgenommen.

1. Das Schutzziel besteht in der ungeschmälerten Erhaltung und natürlichen Weiterentwicklung von Flora und Fauna in den verschiedenartigen Biotopen.

1. Alle das Schutzziel beeinträchtigenden Massnahmen sind zu unterlassen, insbesondere das Pflücken, Ausgraben und Einbringen von Pflanzen sowie das Stören, Fangen, Töten und Aussetzen von Tieren.

2. Das Landen mit Helikoptern (ausser in Notfallsituationen) sowie das Befliegen mit Modellflugzeugen oder Drohnen sind verboten. Als Ausnahme von diesem Verbot bleibt das Befliegen mit Modellflugzeugen oder Drohnen für behördliche und wissenschaftliche Zwecke gewährleistet. Vorgängig ist zwingend eine Bewilligung bei der kantonalen Naturschutzfachstelle einzuholen.

1. Veränderungen im Schutzgebiet dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht des Amtes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenommen werden.

1. Aufsicht, Pflege und Unterhalt obliegen der Stiftung Naturschutzgebiet Herzogenmatt. Für Pflege und Nutzung des Waldareals ist der Gemeindeförster im Einvernehmen mit dem Stiftungsrat verantwortlich.

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