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§ 5 Regierungsratsverordnung über den Naturschutzweiher Brunnmatt in Bubendorf - Unterhalt, Pflege und Aufsicht

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§ 5 Regierungsratsverordnung über den Naturschutzweiher Brunnmatt in Bubendorf · Unterhalt, Pflege und Aufsicht

1. Unterhalt, Pflege und Aufsicht obliegen der vom Natur- und Vogelschutzverein Bubendorf eingesetzten Weiherkommission. In dieser Kommission ist der Bund für Naturschutz Baselland durch ein Vorstandsmitglied vertreten.

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