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§ 3 Regierungsratsverordnung über den Naturschutzweiher Brunnmatt in Bubendorf - Veränderungen Im Schutzgebiet

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§ 3 Regierungsratsverordnung über den Naturschutzweiher Brunnmatt in Bubendorf · Veränderungen Im Schutzgebiet

1. Veränderungen im Schutzgebiet dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht des Amtes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenommen werden.

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