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§ 2 Regierungsratsverordnung über den Naturschutzweiher Brunnmatt in Bubendorf - Schutzziel

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§ 2 Regierungsratsverordnung über den Naturschutzweiher Brunnmatt in Bubendorf · Schutzziel

1. Das Schutzziel ist die Erhaltung und ungefährdete natürliche Entwicklung von Flora und Fauna des Weihers und seiner Umgebung.

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