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790.405 CH-BL

§ 4 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chilpen», Diegten - Veränderungen im Schutzgebiet

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§ 4 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chilpen», Diegten · Veränderungen im Schutzgebiet

1. Veränderungen im Schutzgebiet dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht der kantonalen Naturschutzfachstelle vorgenommen werden.

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