790.405
CH-BL
§ 4 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chilpen», Diegten - Veränderungen im Schutzgebiet
§ 4 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chilpen», Diegten · Veränderungen im Schutzgebiet
1. Veränderungen im Schutzgebiet dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht der kantonalen Naturschutzfachstelle vorgenommen werden.