§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chilpen», Diegten - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chilpen», Diegten · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der Magerwiesen von nationaler Bedeutung samt deren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
b. Erhaltung und Förderung Lichter Wälder sowie von Pionierstandorten;
c. Förderung von extensiv bewirtschafteten, ungedüngten Wiesen;
d. Förderung von Kleinstrukturen sowie von Amphibien-Laichgewässern;
e. Förderung naturnaher Fliessgewässern mit artenreicher Ufervegetation;
f. Aufbau und Pflege naturnaher Waldränder als artenreiche "Saumbiotope" und zur Vernetzung artenreicher Lebensräume;
g. Förderung des Biotopverbundes mit benachbarten Magerwiesen und Naturschutzgebieten;
h. * Förderung von seltenen und geschützten Arten, insbesondere Orchideen, Enziane, Wacholder, seltene Baumarten, Schmetterlinge und Reptilien.