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790.405 CH-BL

§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chilpen», Diegten - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chilpen», Diegten · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Chilpen», Diegten, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus den Parzellen Nr. 2502, 2507 - 2510, 2518, 2521 - 2531 sowie Teilflächen der Parzellen Nr. 2503, 2514, 2520, 2533 und 2536, alle im Grundbuch Diegten.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebietes ist in einem Plan eingetragen, welcher bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 29,62 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chilpen», Diegten →

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