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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Reinacherheide», Reinach und Arlesheim - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Reinacherheide», Reinach und Arlesheim · Schutzziele

1. Schutzziele sind

a. Erhaltung und Förderung der Vielfalt an Lebensraum-Typen, Sukzessionsstadien und Landschaftsstrukturen mit ihren spezifischen Lebensgemeinschaften;

b. Erhaltung und Förderung der geschützten, seltenen sowie standorttypischen Tier- und Pflanzenarten;

c. Erhaltung und Förderung der Magerwiesen, insbesondere der Trockenrasen;

d. Erhaltung und Renaturierung der Birsaue;

e. * Erhaltung und Förderung von Pionierflächen und Hochstaudenfluren;

f. * Förderung des Eichen-Hagebuchen-Waldes an geeigneten Stellen;

g. * Erhaltung und Förderung von seltenen Baum-Arten;

h. * Erhaltung und Förderung von Amphibien-Laichgewässern;

i. * Förderung von Kleinstrukturen wie Ast- und Steinhaufen, insbesondere als Lebensraum der Ringelnatter;

j. * Erhaltung und Förderung des Schappekanals als kulturhistorisches Objekt sowie als Umgehungsgewässer für die Wasserfauna;

k. * Erhaltung der geologischen Naturobjekte.

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