§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Reinacherheide», Reinach und Arlesheim - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Reinacherheide», Reinach und Arlesheim · Schutzziele
1. Schutzziele sind
a. Erhaltung und Förderung der Vielfalt an Lebensraum-Typen, Sukzessionsstadien und Landschaftsstrukturen mit ihren spezifischen Lebensgemeinschaften;
b. Erhaltung und Förderung der geschützten, seltenen sowie standorttypischen Tier- und Pflanzenarten;
c. Erhaltung und Förderung der Magerwiesen, insbesondere der Trockenrasen;
d. Erhaltung und Renaturierung der Birsaue;
e. * Erhaltung und Förderung von Pionierflächen und Hochstaudenfluren;
f. * Förderung des Eichen-Hagebuchen-Waldes an geeigneten Stellen;
g. * Erhaltung und Förderung von seltenen Baum-Arten;
h. * Erhaltung und Förderung von Amphibien-Laichgewässern;
i. * Förderung von Kleinstrukturen wie Ast- und Steinhaufen, insbesondere als Lebensraum der Ringelnatter;
j. * Erhaltung und Förderung des Schappekanals als kulturhistorisches Objekt sowie als Umgehungsgewässer für die Wasserfauna;
k. * Erhaltung der geologischen Naturobjekte.