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790.401 CH-BL

§ 1 Regierungsratsverordnung über die Aufnahme des Feuchtbiotopes Hefleten, Zunzgen, in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler

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§ 1 Regierungsratsverordnung über die Aufnahme des Feuchtbiotopes Hefleten, Zunzgen, in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler

1. Das Feuchtbiotop Hefleten, Zunzgen, Felderregulierungsparzelle Nr. 2/60.6 (ca. 94,2 m²) und Felderregulierungsparzelle Nr. 60.30 (ca. 60,4 m²), Eigentum der Einwohnergemeinde Zunzgen, wird in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler aufgenommen.

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