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790.31 CH-BL

§ 4 Verordnung über die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet - Landschaftsqualität

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 Verordnung über die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet · Landschaftsqualität

1. Das vom Bund genehmigte Konzept «Landschaftsqualitätsbeiträge des Kanton Basel-Landschaft» vom 15. Mai 2014 legt die Ziele für die Landschaftsqualität, die Massnahmen und die Beitragssätze fest.

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