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790.31 CH-BL

§ 30 Verordnung über die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet - Betriebsberatung

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§ 30 Verordnung über die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet · Betriebsberatung

1. Der Ebenrain berät in Zusammenarbeit mit der Kommission Landwirtschaftsbetriebe, bei denen die Schaffung neuer und die Sicherstellung bestehender Biodiversitätsflächen und Landschaftselemente eine Betriebsumstellung erfordert.

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