790.31
CH-BL
§ 30 Verordnung über die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet - Betriebsberatung
Organisation
§ 30 Verordnung über die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet · Betriebsberatung
1. Der Ebenrain berät in Zusammenarbeit mit der Kommission Landwirtschaftsbetriebe, bei denen die Schaffung neuer und die Sicherstellung bestehender Biodiversitätsflächen und Landschaftselemente eine Betriebsumstellung erfordert.