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§ 27 Verordnung über die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet - Erfolgskontrolle

Bewirtschaftungsvereinbarung
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§ 27 Verordnung über die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet · Erfolgskontrolle

1. Die Erfolgskontrolle besteht aus der Umsetzungs- und der Wirkungskontrolle.

2. Die Umsetzungskontrolle erfolgt jährlich und überwacht die Einhaltung der Bewirtschaftungsvereinbarungen.

3. Die botanische Wirkungskontrolle erfasst mindestens 1-mal pro Vertragsperiode die ökologische Qualität des Pflanzenbestandes der Vertragsfläche.

4. Die faunistische Wirkungskontrolle erfasst unter Berücksichtigung der vertraglichen Verpflichtungen sowie methodischer und finanzieller Rahmenbedingungen alle 5 Jahre die faunistische Qualität des Landwirtschaftsgebiets anhand ausgewählter Tiergruppen. Pro Jahr wird 1/5 der Zählstrecken zur Erfassung der Tagfalter und Heuschrecken bearbeitet.

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