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790.31 CH-BL

§ 1 Verordnung über die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Verordnung über die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt die Auszahlung von Abgeltungsbeiträgen zur Förderung der Biodiversität, der Landschaftsqualität sowie der Biotopvernetzung im Landwirtschaftsgebiet.

Gegenstand § 2 Verordnung über die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet →

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