790.31
CH-BL
§ 1 Verordnung über die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Verordnung über die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet · Gegenstand
1. Diese Verordnung regelt die Auszahlung von Abgeltungsbeiträgen zur Förderung der Biodiversität, der Landschaftsqualität sowie der Biotopvernetzung im Landwirtschaftsgebiet.