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790.11 CH-BL

§ 8 Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierarten (Artenschutzverordnung) - Inkrafttreten

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§ 8 Artenschutzverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2009 in Kraft.

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