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790.11 CH-BL

§ 7 Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierarten (Artenschutzverordnung) - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 7 Artenschutzverordnung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Regierungsratsverordnung über den Pflanzen- und Tierschutz vom 18. Mai 1971 wird aufgehoben.

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