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790.11 CH-BL

§ 5 Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierarten (Artenschutzverordnung) - Ansiedlung und Wiederansiedeln von Arten

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§ 5 Artenschutzverordnung · Ansiedlung und Wiederansiedeln von Arten

1. Gesuche für die Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten oder Unterarten, welche in der Schweiz wild lebend nicht mehr vorkommen, sowie für das Ansiedeln landes- oder standortfremder Arten oder Unterarten sind bei der zuständigen Direktion einzureichen. Diese leitet die Gesuche an die zuständige Bundesstelle weiter.

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