790.001
NLK
CH-BL
§ 9 Reglement der Natur- und Landschaftsschutzkommission (NLK) - Einladung und Durchführung der Sitzung
§ 9 Reglement der Natur- und Landschaftsschutzkommission (NLK) · Einladung und Durchführung der Sitzung
1. Die Einladung zur Sitzung erfolgt spätestens 4 Arbeitstage vor dem Sitzungstermin unter Angabe der an der Sitzung zu behandelnden Traktanden. Über nicht traktandierte Geschäfte kann nur beschlossen werden, wenn alle anwesenden Mitglieder der Behandlung zustimmen.
2. Das Sekretariat der Kommission führt eine Pendenzenliste, welche den Mitgliedern mit der Einladung zur Sitzung in aktualisierter Form zugestellt wird.
3. Zur Sitzung können Gesuchstellende, Vertreterinnen und Vertreter kantonaler Fachstellen oder externe Expertinnen und Experten eingeladen werden.