790.001
NLK
CH-BL
§ 8 Reglement der Natur- und Landschaftsschutzkommission (NLK) - Sitzung und Augenschein; Delegation
§ 8 Reglement der Natur- und Landschaftsschutzkommission (NLK) · Sitzung und Augenschein; Delegation
1. Die Geschäfte werden in der Regel anlässlich einer Sitzung in Anwesenheit sämtlicher Mitglieder der Kommission behandelt. Ausnahmsweise können Geschäfte auf dem Korrespondenzweg behandelt werden.
2. Die Kommission kann auch Delegationen bilden. Diese fällen keine Beschlüsse; sie erstatten der Kommission Bericht. Delegationen kommen insbesondere bei Beratungen, Augenscheinen und Einigungsverhandlungen zum Einsatz.