790.001
NLK
CH-BL
§ 4 Reglement der Natur- und Landschaftsschutzkommission (NLK) - Finanzielle Unterstützung
§ 4 Reglement der Natur- und Landschaftsschutzkommission (NLK) · Finanzielle Unterstützung
1. Zur Förderung von Natur- und Landschaftsschutz kann die Kommission Beiträge von bis zu CHF 50‘000.- pro Projekt gewähren.
2. Die Kommission legt Kriterien für die Zusprechung finanzieller Beiträge fest. In diesen werden insbesondere auch die Voraussetzungen für die Gewährung eines Beitrags geregelt.