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790.001 NLK CH-BL

§ 10 Reglement der Natur- und Landschaftsschutzkommission (NLK) - Protokollierung

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§ 10 Reglement der Natur- und Landschaftsschutzkommission (NLK) · Protokollierung

1. Über Verlauf und Inhalt der Sitzung wird ein Protokoll erstellt. Die Beschlüsse werden wortgenau protokolliert; der Verlauf der Diskussion wird sinngemäss und zusammengefasst wiedergegeben. Das Protokoll wird in der Regel an der nächsten, ausnahmsweise an einer nachfolgenden Sitzung genehmigt.

2. Fallweise werden Protokollauszüge an die betroffenen Adressaten verschickt.

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